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Die
Geschichte der Podologie
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Die
Berufsanfänge des Podologen und Fußpflegers reichen weit zurück. Bereits
Hippokrates (ca. 400 v. Chr.) hat sich laut schriftlicher Überlieferung mit
dem Fußübel der Hornhaut beschäftigt.
Hier in der mittelalterlichen
Bäderstube liegt der Ursprung des med. Fußpflegers. Zum Berufsbild des
Baders gehörte, neben seinen
Tätigkeiten als Friseur und Dentist, auch die Behandlung von Haut- und
Nagelveränderungen. Im Vordergrund des Bildes ist eine Fußbehandlung zu
sehen, im Hintergrund wird ein Zahn gezogen.
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Berufsbild des Podologen
Der
Podologe zählt zu den
Medizinal-Fachberufen. Er
unterstützt den Dermatologen und Orthopäden bei seiner Tätigkeit und
arbeitet eng mit angrenzenden Berufen zusammen. Er nimmt somit eine nicht zu
unterschätzende Stellung in der Fußgesundheit ein.
Der Podologe führt selbständig
fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch und erkennt eigenständig
pathologische Veränderungen am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordern. Er
gilt gleichzeitig als Mittler zwischen Patient, Arzt, Orthopädieschuhmacher
oder auch Krankengymnast.
Neben den rein vorbeugenden und
pflegerischen Maßnahmen verantwortet der Podologe eine Reihe von speziellen
Behandlungspraktiken und Methoden.
Als Angehöriger
eines medizinischen Assistenzberufes und aufgrund seines spezifischen
Wissens, ist der Podologe in der Lage, besonders bei Risikopatienten, wie
Diabetikern, Antikoagulierten oder Patienten mit Gefäßerkrankungen, im
Rahmen der Fußbehandlung tätig zu werden.
Dies erfolgt nicht nur im pflegerischen Sinne, sondern auch unter Anwendung
spezieller podologischer Verfahren, die Kenntnisse in Waren- und
Materialkunde, Arzneimittelkunde, physikalischer Therapie etc. erforderlich
machen. Der Podologe unterstützt die Arbeit des Arztes und kooperiert mit
anderen Berufsgruppen, wie Orthopädieschuhtechnikern, Krankenpflegern und
Physiotherapeuten.
Podologen arbeiten auf Anweisung des Arztes, agieren jedoch auch in eigener
Verantwortung bei der Erkennung krankhafter Veränderungen am Fuß,
Durchführung präventiver Maßnahmen und Beratung bei Fußproblemen.
Der Podologe stellt oftmals die erste Kontaktstelle für Patienten mit
Fußerkrankungen dar und führt diese den entsprechenden Fachärzten zu.
Demzufolge kann man sagen, dass das neue Berufsbild des Podologen eine
wichtige Lücke im Kreis der Heilhilfsberufe schließt und somit wesentlich
zur Volksgesundheit beitragen kann.
Die Tatsache, dass kurz- oder nicht ausgebildete Personen selbstständig
gewerbliche Fußpflege ausüben dürfen, ist in den seltensten Fällen der
Öffentlichkeit bekannt.
Allseits beliebte Attribute, wie „medizinisch“ oder „diabetisch“ werden von
fußpflegerisch Tätigen gerne zu Werbezwecken missbraucht und fördern den
Glauben an eine qualifizierte Ausbildung. Ein aktuelles Urteil aus dem Jahre
2003 verbietet erstmals einer Nicht-Podologin den Zusatz „medizinisch“ in
Ihrer Tätigkeitsbeschreibung.
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Nagelbehandlungen |
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richtiges Schneiden der
Nägel, Behandlung eingerollter und eingewachsener Nägel,
Nagelmykosen oder verdickten Nägeln |
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Hyperkeratosenbehandlungen |
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Abtragen übermäßiger
Hornhaut und Schwielen |
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Behandlung von Clavi und
Verrucae |
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Fachgerechtes Entfernen
und Behandeln
von Hühneraugen und Warzen |
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Druck- und
Reibungsschutz |
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Maßnahmen zur Entlastung
schmerzhafter
Stellen |
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Orthonyxie |
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Anfertigung spezieller
Nagelspangen bei
eingewachsenen Nägeln |
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Orthesentechnik |
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Anfertigen von
langlebigen Druckentlastungen |
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Nagelprothetik |
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künstlicher Nagelersatz |
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Fuß- und
Unterschenkel-Massage |
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als therapeutische
Maßnahme oder zur
Steigerung des Wohlbefindens |
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Allgemeine und
individuelle Beratung |
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Der technische Fortschritt
erleichtert die Routinearbeit des Podologen wesentlich. Skalpell und moderne
Fräser erlauben ein viel rascheres und vor allem schmerzfreies Arbeiten.
Der Podologe entfernt nicht mehr
nur schmerzende Hühneraugen, störende Schwielen und deformierte Fußnägel. Er
tritt auch als Berater auf, er gibt Tipps über die richtige Pflege der Füße
und Beine, besitzt Kenntnisse und Erfahrungen über Medikamente (Salben),
Verbandmaterialien, Entlastungsmöglichkeiten, Badezusätze.
Darüber hinaus ist er in der
Lage so genannte Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker
fachgerecht zu behandeln.
Seit dem 2. Januar 2002 sind die
Berufsbezeichnungen Podologe und Med. Fußpfleger durch das Podologengesetz
geschützt. Den Titel darf nur führen, wer eine zweijährige - oder als
gleichwertig anerkannte - Ausbildung nachweisen kann. Zukünftig muss jeder,
der den Titel "Podologe" oder "Med. Fußpfleger" tragen möchte, eine 2jährige
vollschulische Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung
absolvieren. |